Südwestfalen-IT beschließt Konzept für Wiederanlauf / Priorisierte Verfahren noch vor Weihnachten im Notbetrieb möglich

Dem Verwaltungsrat der SIT wurde heute ein erster Untersuchungsbericht vorgelegt, der bewerten sollte, welche Methode des Wiederanlaufens sicher möglich ist. Nach dem Bericht eines externen Dienstleisters für Cyber Sicherheit konnte die unverzügliche Reaktion der SIT am 30. Oktober den professionellen Angriff erfolgreich stoppen: Durch das sofortige Abschalten nach der Angriffserkennung wurde ein Übergreifen der Schadsoftware auf Bereiche außerhalb des Kernsystems der SIT und damit auch auf die Systeme der Kreise und Kommunen verhindert und das Schadensausmaß effektiv begrenzt. Neben dem Wiederaufbau des Kernsystems werden Systeme, die nicht nachweislich betroffen sind, unter permanenter und lückenloser Überwachung wieder in Betrieb genommen. Die Spezialisten konnten keine Hinweise darauf feststellen, dass Daten abgeflossen sind.

„Unser Ziel ist es, unsere Kommunen und Kreise schnellstmöglich wieder handlungsfähig zu machen, damit sie ihre öffentlichen Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zügig wieder erbringen können“, so Theo Melcher, Verbandsvorsteher der SIT. „Um die wichtigsten Leistungen wieder bereitstellen zu können, wird der betroffene Teil des Rechenzentrums komplett neu aufgebaut.  Darüber hinaus können wir heute einen Zeitplan für die nächsten Schritte vorlegen.“

Der Zeitplan sieht vor, dass erste wesentliche Dienstleistungen ab Mitte Dezember in einem Notbetrieb zur Verfügung gestellt werden. Diese umfassen u.a. das Ausstellen von Ausweisen, Pässen und Führerscheinen, die Anmeldung von Geburten, Todesfällen und Hochzeiten, die Auszahlung von aktuell berechneten Sozialhilfeleistungen und Wohngeld, die KFZ-Zulassung sowie Dienste der Ausländerbehörden.

Die Bürgerinnen und Bürger werden über den genauen Zeitpunkt der im Notbetrieb bereitgestellten Dienste rechtzeitig informiert – und auch darüber, welche Funktionen im Notbetrieb bereitgestellt werden können.

Parallel dazu hat die SIT in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) NRW sowie weiteren Behörden für viele Bereiche Behelfslösungen etabliert, so dass bestimmte Dienstleistungen von den Kreisen und Kommunen wieder erbracht werden können. So ist die Zulassung von KFZ in benachbarten Kreisen möglich. Die Auszahlung von Sozialleistungen ist – auf Basis des Datenstandes von Oktober – ebenfalls gewährleistet. „Wir möchten an dieser Stelle allen Ansprechpartnerinnen und -partnern in den Behörden danken, die mit uns gemeinsam pragmatische Lösungen für diese Ausnahmesituation erarbeitet haben und dies auch weiterhin tun“, so Melcher.

Um den großen Anforderungen eines möglichst raschen Wiederaufbaus gerecht werden zu können, hat die SIT ein Hilfsangebot der regio iT Aachen angenommen. Die regio iT Aachen wird die Arbeit der SIT in den nächsten Monaten mit Personal, Technik und Know-how unterstützen.

Zu aktuellen Entwicklungen und neuen Fortschritten wird die SIT Sie auf dem Laufenden halten.

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