Mit dem Update auf AutiSta 12.0 zum 01.11.2021 wurde die bisherige Technologie Java-Client durch die heute etablierte Browsertechnologie abgelöst.
Ebenfalls enthielt das Update die Umsetzung verschiedener Online Zugangs Gesetz-Leistungen z.B.
1) Abrufverfahren (Stufe 1 ):
Mit dem Abrufverfahren („Frage- und Antwortspiel“ zwischen den Standesämtern) soll dem Bürger weitest möglich von der Pflicht befreit werden, Urkunden vorlegen zu müssen
2) Projekt ELFE (Einfache Leistungen für Eltern) – Elterngeld:
Hierbei sollen Eltern ohne Behördengang und komplizierte Anträge die Geburtsurkunden ihrer neugeborenen Kinder sowie Elterngeld und Kindergeld empfangen können
3) Projekt Todesbescheinigung:
Die Todesbescheinigung (oder der Leichenschauschein) kann in Zukunft elektronisch ausgestellt und übermittelt werden